Ohne dass die Verfassungsklage bereits eingereicht, geschweige denn das Gesetz bereits beschlossen worden wäre, hat sich ein Verfassungsrichter zum Thema der Vorratsdatenspeicherung geäußert:
Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist.
Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt.
Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter.
Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés.
Quelle: heise online.
Damit sehen die Aussichten darauf, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreiben wird, gleich viel besser aus.